Sie haben einen Herzschrittmacher erhalten, der Ihren Herzschlag beschleunigen soll. Ihr Wohlbefinden oder in vielen Fällen sogar Ihr Leben hängen davon ab, daß dieser Herzschrittmacher richtig funktioniert.
Herzschrittmacher bestehen aus einer Batterie, einer komplizierten elektronischen Schaltung, die den Schrittmacher steuert und arbeiten läßt und Kabeln, über die elektrische Impulse an den Herzmuskel abgegeben werden. Alle diese Teile eines Schrittmachers müssen in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Diese Überprüfung erfolgt im Rahmen einer „Schrittmacherkontrolle“.
Bei einer solchen Kontrolle wird neben einem normalen EKG auch eine elektronische Kontrolle des Schrittmachers durchgeführt. Hierzu legt der Arzt ein klobig aussehendes Gerät, den sog. „Programmierkopf“, der an einen Computer angeschlossen wird von außen auf den Schrittmacher. Mit Hilfe dieses Programmierkopfes kann der Arzt den unter der Haut liegenden Schrittmacher über Funk abfragen, ob die Batterie noch ausreichend gefüllt ist und in welcher Weise der Schrittmacher arbeitet. Bei den modernen Schrittmachern kann er sogar EKG-Kurven auslesen, die im Inneren des Schrittmachers gespeichert worden sind. Vor allem ermöglicht dieser Programmierkopf es dem Arzt aber, den Schrittmacher nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen umzuprogrammieren und ihn so einzustellen, daß er möglichst wenig Strom benötigt, damit die Batterie lange hält. Alle diese Vorgänge sind vollkommen schmerzfrei und dauern (je nach Schrittmachertyp) zwischen 20 und 30 Minuten.
Was darf ich und was nicht?
Wenn Sie einen Herzschrittmacher tragen dürfen Sie eigentlich alles machen, was Sie möchten, es gibt nur ganz wenige Verbote. Sie können ohne Sorgen Sport treiben, mit der Mikrowelle kochen, spazierengehen, die Sauna besuchen, Auto fahren oder in Urlaub fliegen. Auch ein Einkauf in großen Kaufhäusern, die an den Ein- und Ausgängen Diebstahlsicherung haben, durch die man durchgehen muß ist kein Problem. Vorsichtig sein müssen Sie nur in folgenden Situationen:
- Am Flugplatz bei der Waffen- und Sprengstoffkontrolle: Hier müssen Sie durch einen Metalldetektor gehen, der manchmal zu Störungen des Schrittmachers führen kann. Sagen Sie daher dem Sicherheitspersonal, daß Sie Schrittmacherträger sind, damit Sie mit der Hand abgetastet werden.
- An starken Radiosendern: Starke Rundfunk-, Fernseh- oder militärische Funksender strahlen sehr starke elektromagnetische Wellen ab, die zu Störungen der Schrittmacherfunktion führen können. Alle diese Sender sind in ausreichendem Abstand durch Warnschilder gekennzeichnet, die Herzschrittmacherträger über die mögliche Gefahr informieren. Halten Sie sich an die Informationen auf diesen Schildern!
- Arbeiten Sie nicht am laufenden Motor eines Autos und benutzen Sie keine Kettensägen mit Benzinmotor (Benzin-Rasenmäher ist erlaubt), denn die Zündfunken des Motors bzw. der Kettensäge können den Schrittmacher beeinflussen.
- Führen Sie Ihren Schrittmacherausweis immer mit sich!
Wenn Sie spezielle Fragen haben, was Sie mit Ihrem Herzschrittmacher tun dürfen und was nicht: Fragen Sie Ihren Kardiologen, der normalerweise die Schrittmacherkontrolle durchführt! Fragen Sie auch dann nach, wenn Sie irgendetwas Anders im Zusammenhang mit dem Schrittmacher wissen möchten.
Wann muß ich zum Arzt?
Das hängt davon ab, welches Problem Sie haben. Wenn es nur um den Schrittmacher geht sind einmal jährliche Schrittmacherkontrollen ausreichend. Lediglich dann, wenn der Arzt bei einer solchen Kontrolle erkennt, daß sich die Batterie Ihres Schrittmachers langsam leert wird er kürzere Kontroll-Abstände (z.B. alle 3-6 Monate) empfehlen.
Wenn Sie das Gefühl haben, daß irgendetwas mit dem Schrittmacher nicht stimmen könnte suchen Sie Ihren Kardiologen auch außerhalb der normalen Schrittmacherkontrollen auf. Dies gilt z.B. dann, wenn Sie Herzklopfen verspüren, wenn Sie das Gefühl haben, der Schrittmacher schlägt zu langsam, wenn Sie schwindelig oder sogar ohnmächtig werden oder wenn die Gegend Ihres Körpers, in die der Schrittmacher eingepflanzt wurde schmerzt, rot oder warm wird. Vor allem gilt dies aber dann, wenn Sie Luftnot bekommen oder Herzschmerzen verspüren, denn solche Beschwerden können andere Ursachen als Ihren Herzschrittmacher haben und vielleicht Ausdruck einer anderen Herzkrankheit (Herzschwäche. Durchblutungsstörung des Herzens o.ä.) sein. Denken Sie daran, daß der Herzschrittmacher Ihr Herz beschleunigen soll, daß er aber kein Mittel ist, um z.B. einen Herzinfarkt oder eine fortschreitende Herzschwäche zu verhindern.
Scheuen Sie sich nicht, in solchen unklaren Fällen auch „außerplanmäßigen“ Kontrollen in Anspruch zu nehmen: Sie haben den Schrittmacher bekommen, damit Sie ein normales Leben führen können und manchmal benötigt man etwas Zeit und Sicherheit, bis man das Gerät als natürlicher „neuer Bestandteil“ seines Körpers akzeptiert und überhaupt nicht mehr wahrnimmt.
Wenn Sie eine Herz- oder Gefäßkrankheit (z.B. Herzinfarkt, Bypass- oder Herzklappenoperation, Herzklappenfehler oder Herzmuskelschwäche) haben müssen Sie diese Grundkrankheit Ihres Herzens unabhängig vom Herzschrittmacher überwachen lassen. Damit Sie nicht allzu oft zum Arzt laufen müssen: Fragen Sie bei der Anmeldung zur Untersuchung immer nach, ob wir bei dieser Gelegenheit nicht auch den Schrittmacher prüfen können.
Wann muss der Schrittmacher ausgetauscht werden?
Im Prinzip nur dann, wenn die Batterie leer ist oder wenn es ein technisches Problem mit dem Gerät gibt. Der Arzt kann den „Füllungszustand“ der Batterie bei den regelmäßigen Schrittmacherkontrollen überprüfen und wird den Austausch des Gerätes rechtzeitig veranlassen. Normalerweise halten moderne Herzschrittmacher (wenn sie ordentlich und Strom-sparend eingestellt wurden) weit über 10 Jahre.
Der Austausch eines Schrittmachers ist ein einfacher Eingriff, der in lokaler Betäubung im Krankenhaus vorgenommen wird. Für einen solchen Schrittmacherwechsel wird nur die Haut über dem Schrittmacher eröffnet, der verbrauchte Schrittmacher entnommen und das neue Gerät wieder an die Kabel angeschlossen. Ein Wechsel der Kabel (= Elektroden) ist üblicherweise nicht nötig.
Wenn Sie mehr über Herzschrittmacher, aber auch über Herzrhythmusstörungen, eine Marcumarbehandlung (die in vielen Fällen trotz der Einpflanzung eines Herzschrittmachers notwendig ist) oder über andere Herzkrankheiten wissen möchten besuchen Sie uns im Internet unter der Adresse www.meinherzdeinherz.info und klicken Sie auf „Wissen“.
Hier finden Sie auch eine ausführliche Broschüre über Herzschrittmacher und viele andere Herzkrankheiten und deren Untersuchung und Behandlung.
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